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August-Bebel-Straße 86 - 08344 Grünhain-Beierfeld - Tel. 03774 20016 - Fax 03774 20017
AGB
1. Vertragsgegenstand Antronic schließt die Wohnung/ das Haus des Kunden durch Einrichtung einer Anschlussdose/ eines Übergabepunktes an die Hausverteilanlage an. Die Hausverteilanlage / der Hausübergabepunkt steht im ausschließlichen Nutzungsrecht von Antronic. Der Anschluss wird ausschließlich für private Zwecke und entsprechend der vertraglichen Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Die Leistung umfasst die Versorgung mit ortsüblichen und zusätzlichen Fernseh- und UKW-Hörfunkprogrammen , DSL und Telefonie (wenn dies technisch über den Kabelanschluss möglich ist ) die über Kabel oder Satellit eingespeist werden und zu deren Verteilung über die Hausverteilanlage Antronic in der Lage ist. Die Installationen erfolgen auf Putz, nach den Vorschriften der DBP und VDE. Gegen Kostenerstattung werden zusätzlich, soweit vom Anschlussteilnehmer gewünscht, folgende Leistungen erbracht: zusätzliche Anschlussdose, Einstellen Ihres TV-Gerätes, Anschlusskabel nach 1R8/15, Einstellen weiterer Empfangsgeräte, z.B. zweiter Fernseher oder Videorecorder. Für Nebenanschlüsse entsteht keine Wartungsgebühr. 2. Annahme des Antrages Der Antrag auf Anschluss kann seitens Antronic innerhalb von 4 Wochen schriftlich abgelehnt werden, wenn der Grundeigentümer- bzw. Hauseigentümer sein Einverständnis zur Errichtung der Hausverteilanlage nicht erteilt, der Anschluss des Gebäudes bzw. der Wohnung nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist, der Kunde eine gesonderte Rechnungsstellung für besonderen Aufwand ablehnt, oder der Antragsteller noch mit Verpflichtungen aus einem früheren Nutzungsverhältnis im Rückstand ist. 3. Betrieb und Wartung Betrieb und Wartung der Anlage bis zur Teilnehmersteckdose obliegen Antronic. Der Kunde hat wahrgenommene Störungen der Anlage an Antronic zu melden und dem Beauftragten von Antronic den Zutritt zur Anlage zur Störungsbehebung und Durchführung von Wartungsarbeiten zu ermöglichen. Antronic behebt alle Störungen der Anlage schnellstmöglich nach Meldung. Eine Fehlerfeststellung wird innerhalb von 24 Stunden zugesichert. Antronic übernimmt jedoch keine Haftung für Störungen, die durch Netzausfälle, Überreichweiten, Interferenzen oder sonstige nicht durch Antronic beeinflussbare Ursachen hervorgerufen werden.
4. Eingriffe in die Anlage Eingriffe in die Anlage (z.B. Errichtung, Verlegung oder Entfernung von Anschlüssen, Störungsbehebungen, Wartung, etc.) dürfen nur von Antronic oder deren Beauftragten vorgenommen werden, anderenfalls können Schäden und Serviceleistungen dem Kunden von Antronic in Rechnung gestellt werden. 5. Zahlungsmodalitäten Die einmalig zu zahlenden Beiträge sind mit der Betriebsbereitstellung der Anschlusssteckdose fällig. Erst nach Bezahlung erfolgt die Freischaltung des Anschlusses! Wird keine Einzugsermächtigung erteilt, ist das Entgelt für den Tarif I ab den Folgejahren jeweils nach Rechnungserhalt im März und September (halbjährlich) bzw. im Juni (jährlich) fällig. Bei allen anderen Tarifen erfolgt Bankeinzug . Bei Telefontarifen werden die Grundgebühren für den laufenden Monat und die Gesprächsgebühren für den vergangenen Monat abgebucht. Für jegliche Vertragsänderung wird eine Servicepauschale erhoben. Sollte das Mietgerät für den Internetanschluss nach Kündigung nicht an uns zurückgegeben werden, erfolgt keine Gutschrift des Sicherheitseinbehaltes.
6. Durchführung des Auftrages Der Kunde erklärt sein Einverständnis, auf seinem Grundstück bzw. in seiner Wohnung Vorrichtungen anbringen und alle Arbeiten ausführen zu lassen, die der Herstellung, Instandhaltung , Änderung und Erweiterung der Hausverteilanlage erforderlich sind. Der Kunden gewährt Antronic sowie ihr beauftragte Fachunternehmen während der ortsüblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Räumen, in denen die Hausverteilanlage installiert werden soll bzw. installiert wurde. 7. Vertragsdauer Der Vertrag ist erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit nach Betriebsbereitstellung mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich kündbar. Danach ist der Vertrag monatlich zum Monatsende schriftlich kündbar. Zum Ablauf eines Anbieterwechsels informieren Sie sich bitte bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/tk-anbieterwechsel. Wenn die Leistung im neuen Wohnort von uns nicht erbracht werden kann, ist eine Kündigung von 1 Monat zum Monatsende möglich. Bei Nichteinhaltung der Vertragslaufzeit der 2-Jahresverträge wird die Hardwaregutschrift zurückgefordert. Bei Todesfällen beträgt die Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende.
8. Eigentumsübergang und Haftung von Antronic Gehen das Eigentum oder das Nutzungsrecht des Kunden an seinem Grundstück bzw. seiner Wohnung auf einen Dritten über, so vereinbaren die Parteien, dass der Kunde darauf hinwirkt, dass der Dritte in alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintreten soll. Für Schäden, die beim Kunden während Einbau und Betrieb der Anlage entstehen, haftet die Gesellschaft in vollem Umfang., wenn der Schaden durch sie oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen und bei Personenschäden und Sachschäden auf 3.000.000 € je Schadenfall beschränkt. 9. Datenschutzerklärung und Sonstiges Zustellungen der Antronic erfolgen rechtswirksam an die Anschlussadresse bzw. die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Anschrift des Kunden. Änderungen des Namens oder der Anschrift sind Antronic unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien objektiv gewollt haben.
Schwarzenberg, Dezember 2021 |